Fachgebiete

Arbeitsrecht

Wir vertreten arbeitsrechtlich vor allem Arbeitnehmer und mittelständische Arbeitgeber. Schwerpunkt liegt hierbei neben der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen vor allem im Bereich des Kündigungsrechts. So vertreten wir Sie in allen Instanzen vor dem Arbeitsgericht. Auch Fragestellungen aus dem Teilzeit- und Befristungsrecht lösen wir für Sie, denn oftmals sind gerade Befristungen wegen formaler Fehler unwirksam, was für betroffene Arbeitnehmer dazu führen kann, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet besteht. Desweiteren helfen wir bei der Abwehr von Abmahnungen, übernehmen die Gestaltung von Arbeitsverträgen, oder überprüfen diese für Sie im Hinblick auf Wirksamkeit und Aktualität der einzelnen Klauseln.

Bei schwierigen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber unterstützen wir Sie im Hintergrund, oder übernehmen die Abstimmungen mit der Personalabteilung.

Erbrecht

Weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Erbrecht. Wir unterstützen Sie hierbei strategisch schon zu Lebzeiten aber auch beim eingetretenen Erbfall. Oftmals lässt sich zu Lebzeiten im Vorfeld durch die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungen eine für alle Beteiligten sinnvolle und akzeptable Lösung finden. Durch Zusammenarbeit mit Notaren unterstützen wir Sie auch gerne wenn im Rahmen der Erbfolge Grundstücke übertragen, geteilt oder veräußert werden müssen.

Familienrecht

Vor Trennung oder einer Ehescheidung beraten wir strategisch hinsichtlich aller regelungsbedürftigen Fragen und erarbeiten mit Ihnen Trennungs- und Scheidungsvereinbarung. Hierdurch kann erreicht werden, dass nach Ablauf des Trennungsverfahrens eine kostengünstige einvernehmliche Scheidung erfolgen kann. Auch die Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen oder Trennungsunterhalt übernehmen wir für Sie gerne und unterstützen Sie mit Unterhaltsberechnungen. Bei der Forderung von Zugewinnausgleichsansprüchen vertreten wir Sie außergerichtlich und auch im Rahmen sogenannter Scheidungsverbundverfahren.

Wichtig ist es im Rahmen einer Trennungssituation die Kinder zu unterstützen und bei etwaigen Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren durch einfühlsame, aber auch rechtlich fundierte Handlungen dabei mitzuwirken, dass die Beanspruchung der Kinder durch Verfahren, Anhörungen und Begutachtungen gering bleibt.

Auch bei Fragen der Hausratsteilung, der Aufteilung oder Kündigung der Ehewohnung führt oftmals eine präventive außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit zur Lösung der Probleme.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfaßt die Verteidigung in Bußgeldsachen. Hierzu zählen ganz überwiegend Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen sowie Trunkenheit im Straßenverkehr nach dem 0,8 Promille – Gesetz.

Wenn man als Beschuldigter einen Anhörungsbogen erhält, so ist es grundsätzlich zu empfehlen, einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit dem Sachverhalt umgehend zu konfrontieren. Insbesondere ist dringend davon abzuraten, ohne eine etwaige Akteneinsicht Angaben zum Tatvorwurf zu machen. Die Zusendung des Anhörungsbogens hat nur die Wirkung, dass die Verjährung unterbrochen wird.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist derart vielfältig, dass auch ein auf den ersten Blick scheinbar eindeutiger Sachverhalt häufig dazu geeignet ist, einen für den Mandanten positiveren Ausgang zu erzielen.

Beispiele

  • Beratung und Verteidigung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Beratung und Verteidigung bei Rotlichtverstößen
  • Beratung und Verteidigung bei Abstandsunterschreitungen
  • Beratung und Taktik über die Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu umgehen bzw. die Möglichkeit, 2 Fahrverbote gleichzeitig zu vollstrecken
  • Beratung und Taktik über die Gefahr des Fahrverbotes bei Wiederholungstätern
  • Beratung und Verteidigung bei Trunkenheit (Drogen) im Straßenverkehr nach 0,8 Promille – Gesetz
  • Beratung und Verteidigung bei Lenkzeitverstößen sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgrund eines Fahrtenschreiber für LKW/Bus – Fahrer
  • Einholung des aktuellen Punktekontostandes in Flensburg
  • Beratung über die Möglichkeiten der Reduzierung des Punktekonto durch Teilnahme an Schulungskursen

Strafrecht

Die Strafverteidigung umfasst jede Unterstützung, wenn man mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Hiervon umfasst ist insbesondere das Strafgesetzbuch, aber auch die Nebengesetze wie beispielsweise das Ausländergesetz oder das Betäubungsmittelgesetz.

Für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist am Anfang von großer Bedeutung, dass die Beauftragung eines Verteidigers möglichst umgehend erfolgt, bevor eine Aussage bei der Polizei durch den Beschuldigten erfolgt.

Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Festnahme erfolgt ist und eine Untersuchungshaft im Raum steht.Dann sind Verwandte und Freunde gefordert, demjenigen möglichst umgehend einen Verteidiger zu organisieren. Da dies auch zu Unzeiten am Wochenende oder nachts erforderlich sein kann, sind wir unter Mobilfunknummer (0175) 2 21 22 88 in Notfällen rund um die Uhr für Sie da.

Als Faustregel sollte gelten, dass erst nach Rücksprache mit dem Verteidiger eine Aussage bei der Polizei erfolgt, sofern dieser dazu anrät. Hierzu zählen auch etwaige Tests, die die Polizei bei Trunkenheitsfahrten verlangt. Der Beschuldigte ist bei Trunkenheitsdelikten im Straßenverkehr lediglich verpflichtet, die Blutentnahme durch einen Arzt zu dulden. Zu weiteren Handlungen wie Nasentest oder laufen auf einem geraden Strich besteht keine Verpflichtung.

Beispiele

  • Beratung und Verteidigung bei Trunkenheit (Drogen) im Straßenverkehr
  • Beratung und Verteidigung bei Gefährdung des Straßenverkehrs/Nötigung
  • Verteidigung bei Verkehrsunfallflucht, insbesondere Beratung über die Möglichkeiten einer Selbstanzeige
  • Beratung bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vor der Fahrerlaubnisbehörde
  • Vorbereitung und Hilfestellung bei der Durchführung einer MPU (sog. Idiotentest)
  • Beratung über die Möglichkeiten einer Sperrzeitverkürzung nach Entzug der Fahrerlaubnis
  • Verteidigung bei Untersuchungshaft
  • Verteidigung bei Kapitaldelikten, wie Mord, Totschlag oder Raub etc.
  • Verteidigung bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere der Einfuhr von Betäubungsmittel vom Ausland in die Bundesrepublik
  • Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Jugendgerichtsverfahren
  • Betreuung in der Strafvollstreckung, insbesondere wenn der Widerruf einer laufenden Bewährung im Raum steht (Achtung: schnelles Handeln erforderlich !!!!)
  • Verteidigung in Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Verteidigung in Brandstiftungsdelikten
  • Beratung und Verteidigung, wenn Hausdurchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei erfolgen

Strafrecht Nebenklage

In Deutschland herrscht der weitverbreitete Glaube, als Opfer einer Straftat sei man völlig schutzlos gestellt. Dies ist jedoch nicht zutreffend. In §§ 395 ff. StPO eröffnet das Gesetz dem Verletzten einer rechtswidrigen Tat die Möglichkeit, sich in bestimmten Fällen an dem Verfahren bereits ab Anklageerhebung als Nebenkläger zu beteiligen. Mittlerweile ist dies sogar im Strafverfahren gegen Jugendliche möglich, dort allerdings mit gewissen Einschränkungen.

Der Anschluss als Nebenkläger an einem Verfahren eröffnet dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit aktiv als Prozessbeteiligter den Prozess mitzugestalten. Ohne das Institut der Nebenklage hat der Verletzte im Prozess nur die Stellung eines Zeugen. Schließt er sich jedoch dem Verfahren an, eröffnet dies weitreichende Rechte und Einflussmöglichkeiten, wie beispielsweise das Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung, das Fragerecht, das Beweisantragsrecht und das Recht zur Einlegung von Rechtsmitteln. Zudem können im Rahmen der Nebenklage etwaige zivilrechtliche Ansprüche bereits im Strafverfahren durchgesetzt oder ein sich anschließendes Zivilverfahren von Anfang an schon im Strafverfahren optimal vorbereitet werden.

Der Anschluss als Nebenkläger ist grundsätzlich in jeder Phase des Verfahrens möglich, auch während der laufenden Hauptverhandlung und nach bereits ergangenem Urteil, soweit dieses noch nicht rechtskräftig ist.

Um jedoch die besondere Schutzfunktion der Nebenklage und die damit einhergehenden Rechte voll ausschöpfen zu können, ist es sinnvoll, bereits im Ermittlungsverfahren durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob der Antrag auf Zulassung der Nebenklage in dem betreffenden Fall möglich ist.

Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf die Möglichkeit des Anschlusses als Nebenkläger und begleiten Sie durch den gesamten Prozess hindurch, um ihre Rechte als Opfer zu stärken und angemessen durchzusetzen.